Trinkwasser – Feuerwehr – Löschwasser
Das Hauptlöschmittel der Feuerwehr ist Wasser. Und das von der Feuerwehr genutzte Wasser zum Löschen stammt entweder aus offenen Gewässern, hier meist Kanäle oder Gräben oder die unseren Ort umschließende Oste, aus Bohrbrunnen oder aber aus dem Hydranten. Über die Hydranten greift die Feuerwehr zur Brandbekämpfung auf das Trinkwassernetz zu. Löschwasser ist oft Trinkwasser und damit eines der wichtigsten Lebensmittel. Unser Trinkwasser muss sehr hohen Anforderungen genügen und hat durchweg eine gute Qualität.
In einer Schulung bei Wasserverband Wingst, die unser Hydrantenwart organisiert hatte, verfolgten wir den Weg vom Rohwasser zum Trinkwasser. Bei der sehr aufschlussreichen Führung der beiden Wassermeister durch das Wasserwerk lernten wir viele interessante Fakten über unser Trinkwasser und damit unser Löschwasser kennen.
Rund 8000 Kubikmeter Wasser werden pro Tag von rund 43000 Menschen im Versorgungsgebiet der Wasserverbands Wingst verbraucht. Aus 22 Brunnen mit 50 – 70 Meter Tiefe gelangt das Rohwasser – das schon jetzt Trinkwasserqualität hat – zum Wasserwerk. Dort wird es verdüst (versprüht ;), um flüchtige Inhaltsstoffe abzuscheiden und das enthaltene Eisen durch Reaktion mit dem Luftsauerstoff auszufällen. Das Eisen wird dann herausgefiltert und das nun gewonnene Reinwasser gelangt in mehrere Sammelbehälter. Von dort wird es über Pumpen mit einem Ausgangsdruck von knapp 6 Bar durch ein verzweigtes Rohrleitungssystem im gesamten Versorgungsgebiet verteilt.
Wir arbeiten mit einem Lebensmittel – wenn wir mit unseren Geräten zur Wasserentnahme und Wasserfortleitung auf das Trinkwassernetz zugreifen haben wir dies stets im Hinterkopf. Da Schadensbegrenzung unser Auftrag ist, geht es auch hier darum durch die Arbeit der Feuerwehr keine weiteren Schäden zu verursachen.
Schäden entstehen beispielsweise durch die falsche Nutzung des Standrohrs bei der Wasserentnahme. Die beiden Wassermeister erklärten uns an eine Schnittmodell wie die korrekte Nutzung des Standrohrs auszusehen hat, um Schäden im Rohrleitungssystem , Verunreinigungen des Trinkwassers und die damit möglichen gesundheitlichen Risiken zu vermeiden.
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Vor dem Setzen des Standrohrs sind Standrohrfuß und Standrohrsitz im Hydranten vom Schmutz zu befreien.
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Danach ist das Standrohr in den Standrohrsitz einzuschrauben.
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Nun muss das Niederschraubventil eines B-Abgangs geöffnet werden.
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Danach kann der Hydrant geöffnet werden. Das Wasser strömt durch den Hydranten und das Standrohr und fließt ungehindert ab. Dabei werden Verschmutzungen fortgespült.
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Nun kann das Niederschraubventil wieder geschlossen werden um einen Schlauch anzukuppeln.
Durch diese Vorgehensweise werden auch Druckstöße im Rohrleitungssystem vermeiden. Druckstöße laufen mit Schallgeschwindigkeit durch das Rohrleitungssystem bis deren Energie durch den Reibwiderstand im Rohr abgebaut wurde. Druckstöße können zu Schäden am Rohrleitungssystem und zu Verunreinigungen führen.
Auf jeden Fall ist ein Kontakt zwischen Trink- und Brauchwasser unbedingt zu vermeiden. So ist zum Beispiel das gleichzeitige Einspeisen der Pumpe mit Wasser aus dem Trinkwassernetz und aus offenen Gewässern nicht zulässig. Bei langer Wasserförderung mit einer offenen Schaltreihe sichergestellt sein, dass der Auslauf des Trinkwassers immer 100 Millimeter über dem Wasserspeigel im Sammelbehälter liegt. Bei einer geschlossenen Schaltreihe hat der Maschinist sicherzustellen, dass der Eingangsdruck der Pumpe nicht unter 1,5 Bar sinkt – auch um einen Rückfluß des Wassers zu verhindern.
Nach der Trinkwasserverordnung bewegt sich der Feuerwehrangehörige hier in einem rechtlich brisanten Bereich:
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1 Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig … … entgegen § 17 Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant,
nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt, …
§ 24 Straftaten
(2) Wer durch eine in § 25 bezeichnete vorsätzliche Handlung eine in § 6 Absatz 1 Nummer 1 des
Infektionsschutzgesetzes genannte Krankheit oder einen in § 7 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger verbreitet, ist nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes strafbar.
Vieles hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Selbst für das scheinbar selbstverständliche Entnehmen von Löschwasser gelten zunehmend schärfere Regel. Das jahrelang übliche Spülen der Hydranten hat zu unterbleiben, bei jeglicher Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz haben wir beim Wasserwerk angerufen werden – selbst dann wenn nur wenig Wasser entnommen wird.
Das all dies keine Schikane unseres Wasserversorgers ist und wie wir bei Einsätzen zu verfahren haben, um auf der sicheren Seite zu sein konnten wir an diesem interessanten Nachmittag erfahren. Dank an die beiden Wassermeister des Wasserverband Wingst die sich sie Zeit für uns genommen haben und geduldig unsere Fragen beantwortet haben.