Einheit Auftrag Mittel Ziel Weg
Der vierte Teil des Befehls gibt an wohin die Einheit zu gehen hat.
Allgemein geht es bei der Feuerwehr um
„Die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen (Hilfeleistung) (…)“
[§1 NdsBrandschG]
Damit ist unser Ziel Gefahren von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten abzuwehren und Schäden zu vermeiden.