Im Rahmen der Ausbildung haben wir kurz das Thema Alarm- und Ausrückekordnung (AAO) angesprochen.
Die AAO regelt die Alarmierung der Ortswehren in Abhängigkeit vom vorliegenden Alarmstichwort. Eine Alarmierung einzelner Fahrzeuge / Löschzüge ist bei der Struktur der Freiwiligen Feuerwehren hier auf dem Land mit wenigen Fahrzeugen pro Ortswehr nicht vorgesehen.
Alarmstichworte sind z.B. „Feuer“, „Person eingeklemmt“, „Gefahrgutunfall“. Darüber hinaus wird wird nach Alarmierungsstufe (bspw. 1. bis 6. Alarm bei „Feuer“) unterschieden. Die Stufe richtet sich nach dem Umfang des Schadensereignisses. Der aktuelle Schadensumfang bzw. das Gefahrenpotential für Menschen, Tiere, Natur und Umwelt bestimmt dabei den Schadensumfang.
Ein weiteres Thema war die Mindestbesetzung unserer Fahrzuge. Hier kommt es bei jungen Kameraden immer wieder zu Fragen.
Die Mindestbesetzung unseres Löchgruppenfahrzeugs ist 1/5 (eine Staffel: Gruppenführer, Maschinixst, Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp). Nur mit dieser Besatzung sind Einsätze nach FwDv3 durchführbar.
Falls bei einer Alarmierung nicht ausreichend Personal am Feuerwehrhaus eintreffen sollte, hat die dienstgradhöchste bzw. dienstälteste Einsatzkraft bei der Leitstelle weitere Kräfte anzufordern.
Es ist sinnvoll, das ortskundige Einsatzkräfte auch in geringer Stärke zur Einsatzstelle ausrücken, um die Einsatzkräfte der Nachbarwehren am Ort einzuweisen (Zufahrten, Hydranten, Wasserentnahmestellen, Besonderheiten) – dies ist der Leitstelle zu melden.
(11-03-2012)